Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur österreichischen Vignette
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette. Nutzen Sie die Suchfunktion, um schnell die gewünschte Information zu finden.
Was ist die österreichische Autobahnvignette?
Die österreichische Autobahnvignette ist eine Mautgebühr für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Sie ist für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht verpflichtend. Die Vignette wird entweder als Klebevignette (Aufkleber) oder als digitale Vignette (am Kennzeichen registriert) erworben. Ohne gültige Vignette drohen Strafen ab 120 Euro.
Wie lange ist die Jahresvignette 2025 gültig?
Die Jahresvignette 2025 ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig – also insgesamt 14 Monate. Sie können die Jahresvignette bereits ab Dezember des Vorjahres kaufen und nutzen. Dies ist besonders praktisch für Skiurlauber, die schon im Dezember nach Österreich fahren.
Was kostet die Vignette 2025?
Die aktuellen Preise für 2025 sind:
- Jahresvignette PKW: 103,80 €
- 2-Monats-Vignette PKW: 29,00 €
- 10-Tages-Vignette PKW: 9,90 €
- Jahresvignette Motorrad: 39,10 €
- 10-Tages-Vignette Motorrad: 4,60 €
Alle Preise inkl. 20% MwSt. Zur vollständigen Preisübersicht.
Wo kann ich die Vignette kaufen?
Die Vignette ist erhältlich:
- Online: Auf der offiziellen ASFINAG-Website (nur digitale Vignette)
- Tankstellen: In Österreich und an vielen Grenzübergängen
- Tabak-Trafiken: In ganz Österreich
- ÖAMTC / ARBÖ: An Clubstellen
- Grenzübergänge: An speziellen Verkaufsstellen
Wichtig: Die digitale Vignette ist erst ab dem Folgetag des Kaufs gültig. Kaufen Sie rechtzeitig!
Was ist der Unterschied zwischen digitaler Vignette und Klebevignette?
Die Klebevignette ist ein physischer Aufkleber, der an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Sie ist sofort nach dem Kauf gültig.
Die digitale Vignette wird am Kennzeichen des Fahrzeugs registriert und elektronisch kontrolliert. Kein Aufkleber nötig. Sie ist erst ab dem Folgetag des Kaufs gültig. Ideal für Fahrzeuge mit Sichtschutzfolie oder Tönung.
Beide Varianten haben denselben Preis und dieselbe Gültigkeit.
Brauche ich für meinen Anhänger eine eigene Vignette?
Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt auch für den mitgeführten Anhänger. Dies gilt unabhängig vom Gewicht des Anhängers, solange das Zugfahrzeug eine gültige Vignette besitzt und unter 3,5 Tonnen zGM liegt.
Was passiert, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn erwischt werde?
Wenn Sie ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Straße angetroffen werden, können Sie eine Ersatzmaut von 120 Euro (für PKW) direkt vor Ort bezahlen. Wenn Sie die Ersatzmaut verweigern, wird eine Anzeige erstattet und es droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro. Die ASFINAG betreibt ein flächendeckendes Kontrollsystem.
Gilt die Vignette auch für Elektrofahrzeuge?
Ja, Elektrofahrzeuge benötigen eine Vignette. Es gibt keine Ausnahme für Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGM, unabhängig vom Antrieb, sind auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen vignettenpflichtig.
Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein. Die Klebevignette ist mit einem Manipulationsschutz versehen und kann nicht ohne Beschädigung von der Scheibe entfernt werden. Eine übertragene oder beschädigte Vignette gilt als ungültig. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und kann ebenfalls nicht übertragen werden.
Was ist die Streckenmaut und wie unterscheidet sie sich von der Vignette?
Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes (mit Ausnahmen). Die Streckenmaut ist eine zusätzliche Gebühr für bestimmte hochrangige Strecken: Brenner, Tauern, Arlberg, Karawanken, Bosruck, Gleinalm. Diese Strecken erfordern eine separate Zahlung an Mautstellen, zusätzlich zur Vignette. Streckenmautpreise ansehen.
Wie kann ich Einspruch gegen eine Strafe einlegen?
Wenn Sie eine Strafe für erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, können Sie Einspruch einlegen:
- Schreiben Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Strafbescheids einen Einspruch.
- Richten Sie den Einspruch an die zuständige Behörde (auf dem Strafbescheid angegeben).
- Legen Sie Beweise bei (Kaufbeleg, Fotos der Vignette, etc.).
- Beschreiben Sie den Sachverhalt klar und sachlich.
Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder den ÖAMTC/ARBÖ. Mehr zu Beschwerden und Reklamationen.
Gilt meine österreichische Vignette auch in anderen Ländern?
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich in Österreich. Für andere Länder mit Vignettenpflicht (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Slowakei) benötigen Sie jeweils eine eigene Vignette. Informieren Sie sich vor der Reise über die Mautpflichten der Länder, die Sie durchqueren.